Verteidigungsschießen

Verteidigungsschießen


Für Berufswaffenträger

Durch Schiessausbilder werden Sie im Rahmen des Kurses die sichere Handhabung, den Umgang und die Schussabgabe mit Handfeuerwaffen erlernen.
Es handelt sich bei dem Kurs um das Aneignen eines tieferen Verständnisses und Wissens im Umgang mit Schusswaffen in der Verteidigung.

Kursinhalt:
  • Sicherer Umgang mit Schusswaffen
  • Schießen aus der Deckung
  • Dynamisches Schießen
  • Reaktionsschießen
  • Schießen unter Stresseinwirkung
  • Schießen aus verschiedenen Positionen (kniend, liegend, etc.)
  • Taktischer und schneller Magazinwechsel

Seminarziel:
Den TeilnehmerInnen wird die praktische Anwendung vermittelt, außerdem wird der sichere Umgang mit Handfeuerwaffen in Notwehrhandlungen vertieft.
  
Kursdauer:
ca. 3,5 Stunden
 
Information:
Die Teilnehmerzahl des Kurses ist auf 3 Personen beschränkt . 
Munition, Waffen und Schutzausrüstung werden vom Bildungsträger gestellt.
Im Preis enthalten ist eine Haftpflichtversicherung für die Dauer des Kurses.
 
Es können auch exklusive Einzelkursangebote gemacht werden. Fragen Sie hierzu einfach nach.
 
Alle TeilnehmerInnen können natürlich das eigene Schießergebnis mitnehmen und erhalten im Anschluss ein Teilnehmerzertifikat.
 
Vertrauen Sie auf erfahrene und hochqualifizierte Ausbilder.

Wichtig!!
Dieser Kurs ist ausschließlich für Sicherheitskräfte mit dem Umgang von Schusswaffen im Dienst, im Rahmen der Notwehr.

Alle Kurse sind inkl. gesetzlicher MwSt.

Verteidigungs-schießen


350,00 €

Kursdauer: ca. 3,5 Stunden
Munition:
- 150 Schuss 9mm pro Teilnehmer
Gegen einen Aufpreis von 16 €, können 50 Schuss extra dazu gebucht werden.
Achtung! Dieser Kurs ist nur für Berufswaffenträger erlaubt.

Kursanmeldung

Bei Interesse füllen Sie das Formular aus, im Anschluss erhalten Sie ein Anmeldeformular mit AGB's. Bitte senden Sie dieses via Email/Post an uns zurück. 

Kontaktieren Sie uns


Was ist Verteidigungsschießen?

Beim Verteidigungsschießen sollen Inhalte vermittelt werden, die eine rechtssichere Verteidigung mit der Schusswaffe in Notwehrfällen gewährleisten. Hierbei wird weit von den üblichen Übungen im Schießsport abgewichen. Grundlegend sind diese Abweichungen hier (§7 AWaffV) aufgelistet. Ferner lesen wir unter “Zu § 15a” in der WaffVwV


§ 23 Zulassung zum Lehrgang

(1) Zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen im Sinne des § 22 dürfen nur Personen zugelassen werden,

1. die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder

2. denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Absatz2 erteilt worden ist.

Die verantwortliche Aufsichtsperson hat sich vor der Aufnahme des Schießbetriebs vom Vorliegen der in Satz 1 genannten Erfordernisse zu überzeugen.

(2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 22 genannten Art gestatten.

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